Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir freuen uns, dass Sie ein NAD Produkt erworben haben und wünschen Ihnen hiermit viele Jahre das größtmögliche akustische Vergnügen. Bei der Entwicklung und Fertigung der NAD Produkte wird auf größtmögliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit geachtet, um Ihnen das bestmögliche Produkt präsentieren zu können. Sollte dennoch wider aller Bemühungen unsererseits einmal etwas nicht so sein, wie Sie es erwarten dürfen, haben wir eine weitreichende Garantie, deren Details wir Ihnen hiermit bekannt machen möchten.
Vorab erlauben wir uns einige Begriffe zu definieren, die in den nachfolgenden Erklärungen häufiger verwendet werden. Käufer: Hierbei handelt es sich um den privaten Endkonsumenten, der das Produkt von einem gewerblichen Verkäufer / Händler in Neuzustand erwirbt. Verkäufer: Hierbei handelt es sich um den originären Verkäufer des Produktes an den Ersterwerber / Käufer. Für Gewährleistungs- und Garantieansprüche muss der Verkäufer von NAD für den Verkauf des Produktes autorisiert sein. Eine aktuelle Übersicht über die autorisierten Händler ist auf www.nad.de zu finden bzw. im Zweifel bei der DALI GmbH zu erfragen.
Ferner erlauben wir uns, die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ abzugrenzen, da hierfür unterschiedliche rechtliche Grundlagen bestehen. Gewährleistung: Beim Kauf einer Ware erhält der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf „Gewährleistung“. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, die europaweit gilt. Details hierzu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese „Gewährleistung“ irrtümlich oft als „Garantie“ bezeichnet. Der Unterschied zur „Garantie“ ist aber wesentlich: Die Ansprüche aus der „Gewährleistung“ bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller oder der Vertriebsgesellschaft der Ware. Beispiel: Sie wohnen in Hamburg und kaufen ein Gerät bei einem Händler in München. Dieses Gerät hat nach fünf Monaten einen Defekt, der nicht durch Fehlbedienung oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. In diesem Fall greift die gesetzliche „Gewährleistung“. Allerdings haben Sie diesen Gewährleistungsanspruch nur dem Verkäufer gegenüber. Das heißt, Sie müssen sich an den Händler in München wenden, um ihre Ansprüche geltend machen zu können, da der dortige Händler Ihr Vertragspartner ist, weder ein Händler in Hamburg, noch der Hersteller. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 438 geregelt und beträgt aktuell 24 Monate. Die Gewährleistung wird auf 12 Monate in Bezug auf Oberflächenveränderungen des Produktes eingeschränkt, sofern diese lediglich einen optischen Charakter haben und nicht die technische Funktionsweise des Produktes beeinflussen. Weiterhin gilt eine Einschränkung auf 12 Monate für sämtliche Akku- bzw. Batteriekomponenten. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn die ursprüngliche werkseitige Seriennummer entfernt, entstellt oder in irgendeiner Weise verändert bzw. das Produkt nachweislich modifiziert wurde. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn das Produkt außer durch NAD oder einen autorisierten Fachhändler/Servicewerkstatt geöffnet, verändert oder repariert wird.
Garantie: Bei der „Garantie“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung, in unserem Fall der Vertriebsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland (DALI GmbH). Das bedeutet für Sie, dass Sie unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen mit Leistungen rechnen können, die über denen der „Gewährleistung“ liegen. Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt jedoch immer durch den originären Verkäufer der Ware. Sollte dieser Verkäufer nicht mehr geschäftstätig sein, wenden Sie sich bitte an die DALI GmbH, die Ihnen gerne einen alternativen Ansprechpartner benennen wird.
Garantiebestimmungen: I. Die folgenden Garantiebestimmungen gelten für innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands von einem, zum Kaufzeitpunkt, autorisierten Verkäufer von NAD Produkten, die unter X. dieser Bestimmungen aufgeführt werden und nicht ausgeschlossen sind. Ferner muss der Ersterwerber des Produktes dieses für die Garantie registriert haben (siehe IV.). II. Die folgenden Bestimmungen erweitern die Rechte des Erwerbers und beeinflussen in keiner Weise die nach der Rechtsordnung zusätzlich bestehenden Rechte, wie beispielsweise die Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuches. III. Aus den Garantiebestimmungen entstehen Ansprüche nur für Käufer, die das betreffende Produkt von einem autorisierten Verkäufer erworben haben und wie in IV. angegeben registriert haben. IV. Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist, dass der Käufer im Besitz des originären Kaufbeleges ist. Dieser muss die folgenden Daten beinhalten:
Weiterhin muss der Ersterwerber des Produktes dieses innerhalb von 90 Tagen nach Erwerb (Datum des Kaufbeleges) zur Garantie bei der DALI GmbH per Onlineregistrierung auf www.nad.de oder schriftlich angemeldet haben (Produktregistrierung). Für eine gültige Registrierung erhält der Ersterwerber eine Bestätigung, die er zur Geltendmachung von Garantieansprüchen schriftlich mit dem Kaufbeleg vorzulegen hat. V. Wird das Produkt von dem Erstkäufer weiterveräußert, können der/die weitere(n) Käufer den Restgarantieanspruch nur dann geltend machen, wenn diese(r) dann ebenfalls im Besitz des originären Kaufbeleges und der Garantiebestätigung sind. VI. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel. VII. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf grobe Behandlung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder auf natürliche oder übliche Abnutzungen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf optische Beeinträchtigungen. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf sonstige Ereignisse, die nicht im zumutbaren Bereich von NAD liegen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die in Verbindung mit anderen Produkten auftreten, die nicht von NAD hergestellt wurden oder in sonstiger Weise durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Auf die sachgerechte Bedienung gemäß der den Produkten beiliegenden bzw. auf der Internetseite befindlichen Bedienungsanleitung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßes Aufstellen oder unsachgemäße Lagerung entstehen. Unsachgemäß ist beispielsweise das Aufstellen oder die Lagerung in feuchter Umgebung oder in einer Umgebung, in welcher das Produkt extremen Temperaturen und/oder Temperaturschwankungen, Oxidation oder Korrosion ausgesetzt ist. Mängel, die durch Verschütten von Flüssigkeiten oder Nahrungsmitteln oder sonstige chemische Substanzen an bzw. in die Produkte gelangen und auf sie einwirken, sind von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen. VIII. Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der Garantiefrist von dem autorisierten Verkäufer kostenlos behoben. Dies geschieht innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist. Nach Ermessen von NAD in Verbindung mit dem autorisierten Verkäufer kann die Garantieleistung auch in einem Austausch des betroffenen Produktes erfolgen. Soweit baugleiche Produkte nicht mehr verfügbar sind, kann ein Austausch in Form eines anderen Produktes erfolgen, welches der gleichen Preis- und Qualitäts-Klasse entspricht. Das Eigentum der ausgetauschten Ersatzteile oder der ausgetauschten Produkte geht auf NAD über. IX. Eine Bemängelung muss innerhalb der Garantiezeit gegenüber dem originären Verkäufer innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung des Mangels bekanntgegeben werden. Zur Ausübung des Garantieservices müssen dem Verkäufer das bemängelte Produkt, eine Kopie des originären Kaufbeleges und die Bestätigung der Garantieregistrierung übergeben werden. Bei der Zusendung liegt das Transportrisiko beim Einsender. Versand- , Transport-, Wege- sowie Arbeitskosten sind nicht abgedeckt. Für den Fall einer Bearbeitung eines nicht unter diese Bedingungen fallenden Defektes eines Produktes kann der Verkäufer bzw. NAD dem Anspruchsteller eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. X. Die Garantie schließt sich direkt an die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren an, vorausgesetzt die Garantieregistrierung ist wie in IV. erfolgt. Die Anschlussgarantie beträgt
Die Garantieerweiterung kann nicht für folgende Produkte geltend gemacht werden:
XI. Diese Garantie ist die einzige Garantie, welche NAD für ihre Produkte gewährt. Sie geht allen sonstigen, mündlichen oder schriftlichen Garantiebedingungen vor. Eine Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung der Garantiefrist und setzt auch keine neue Garantiefrist in Gang. Die Haftung ist auf den Wert des Produktes beschränkt. NAD haftet nicht für weitere eintretende Schäden oder Verluste direkter oder indirekter Art. Dies gilt nicht für Schäden, welche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch NAD herbeigeführt wurden.
Version 1.0 – Stand: 04/2019
Bitte überprüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang
und bestätigen Sie Ihre Anmeldung